
Das Tierschutzgesetz zu Wespen
Wenn man Wespennester einfach entfernen dürfte, dann wäre es für Profis wie die Bavaria Kammerjäger eigentlich schon zu leicht. Deshalb regelt das Tierschutzgesetz sehr genau, wann überhaupt ein Nest der unter Naturschutz stehenden Wespen entfernt werden darf. Das ist eigentlich immer dann der Fall, wenn Allergiker oder Kinder in der Nähe wohnen. Auch in der Nähe von Schulen oder Kindergärten ist es für gewöhnlich unproblematisch möglich, ein Wespennest zu entfernen. Rufen Sie uns einfach an, damit wir uns für Sie darum kümmern können.
Der Kampf gegen Hornissennester – beauftragen Sie Bavaria Kammerjäger
Streng genommen gehören auch Hornissen zur Familie der Wespen. Doch sie sind eine besonders aggressiv auftretende Art. Wegen ihrer Größe sind auch ihre Steche schmerzhafter und vor allem gefährlicher. Mit einer Länge von bis zu 4 Zentimetern sind sie keine kleinen nervenden Insekten, sondern eine echte Gefahr. Mit dieser Gefahr lassen wir Sie selbstverständlich nicht alleine.

Wenn Sie schon in der Vergangenheit Ärger mit Hornissen oder Wespen hatten, dann wird sich das in der Zukunft nicht ändern. Wenn ein Ort einmal für ein Nest gewählt wurde, dann wird er in der Zukunft vermutlich wieder ausgewählt werden. Das können Sie nur vermeiden, wenn Sie rechtzeitig die entsprechenden Maßnahmen ergreifen und dafür sorgen, dass die Insekten sich dort gar nicht erst ansiedeln können. Denn dann gibt es auch keinen Ärger bei der Entfernung der Nester und die Wespen können sich direkt einen Ort abseits Ihres Grundstücks suchen, an dem sie ungestört leben können. Gerne beraten wir Sie bezüglich der Prävention. Rufen Sie uns einfach an.


